{"id":5016,"date":"2017-02-26T17:17:43","date_gmt":"2017-02-26T16:17:43","guid":{"rendered":"http:\/\/b6-office.de\/?product=bremer-str-29-og1-rechts-obergeschoss-3-raeume-ca-75qm"},"modified":"2024-08-14T15:21:33","modified_gmt":"2024-08-14T13:21:33","slug":"bremer-str-29-og1-rechts-obergeschoss-3-raeume-ca-75qm","status":"publish","type":"product","link":"https:\/\/b6-office.de\/?product=bremer-str-29-og1-rechts-obergeschoss-3-raeume-ca-75qm","title":{"rendered":"Bremer Str.29, OG1 rechts, 29\/8, Obergeschoss, 3 helle R\u00e4ume mit Ges. ca. 75qm"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\">F\u00fcr die Mietfl\u00e4chen gelten nachfolgende Bedingungen:<br \/>\nGesonderte Absprachen sind nicht g\u00fcltig oder m\u00fcssen schriftlich erkl\u00e4rt und vom Vertragspartner best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p><b>Mietvertrag f\u00fcr gewerblich genutzte R\u00e4ume und Grundst\u00fccke <\/b>zwischen<b><br \/>\nPeter Langwost in 30827 Garbsen, Heinkelstr. 1-3<\/b> als Vermieter<br \/>\nund<br \/>\n<strong>dem Mieter\/Buchung f\u00fcr diese Mietfl\u00e4che<\/strong><br \/>\nwird folgender Mietvertrag geschlossen:<br \/>\n<b>\u00a7 1 Mietr\u00e4ume<br \/>\n<\/b>Vermietet werden vom Vermieter in seiner Eigenschaft als Verwalter die auf dem Grundst\u00fcck Bremer Str. 29 in 30827 Garbsen gelegenen R\u00e4ume<br \/>\nwie im Mietartikel beschrieben.<br \/>\n1.1 Dem Mieter werden f\u00fcr die Mietzeit 2 Schl\u00fcssel ausgeh\u00e4ndigt.<br \/>\nDie Beschaffung weiterer Schl\u00fcssel durch den Mieter bedarf der Einwilligung des Vermieters, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann.<br \/>\nDie Kosten hat der Mieter zu tragen. Bei Beendigung der Mietzeit sind s\u00e4mtliche Schl\u00fcssel an den Vermieter zur\u00fcckzugeben. Der Verlust eines Schl\u00fcssels ist dem Vermieter sofort anzuzeigen. Hat der Mieter den Verlust des Schl\u00fcssels verschuldet und ist ein<br \/>\nMissbrauch zu bef\u00fcrchten, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters<br \/>\neine neue KESO-Schlie\u00dfanlage nebst den erforderlichen Schl\u00fcsseln zu beschaffen.<br \/>\n1.2 Mitvermietet ist das Inventar wie im Mietartikel besondert beschrieben oder zum \u00dcbergabedatum gesondert dokumentiert wurde.<\/p>\n<p><b>\u00a7 2 Mietzeit<br \/>\n<\/b>Das Mietverh\u00e4ltnis beginnt bei Buchung f\u00fcr die ausgew\u00e4hlte Mietzeit und mit schriftlicher Best\u00e4tigung seitens des Vermieters f\u00fcr den Mietzeitraum wie vereinbart.<br \/>\nEs verl\u00e4ngert sich um jeweilige gebuchte Mietzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien 3 Monate vor Vertragsende die Fortsetzung ablehnt.<br \/>\n2.1 Die K\u00fcndigung\/Ablehnung der Vertragsverl\u00e4ngerung muss schriftlich erfolgen. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der K\u00fcndigung\/Ablehnung kommt es auf den Zugang des Schreibens an.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 Miete &#8211; Mietsicherheit &#8211; Hausnebenkosten<br \/>\n<\/b>Die monatliche Nettogrundmiete betr\u00e4gt den Mietzins zzgl. Mwst. wie im Mietartikel beschrieben.<br \/>\n3.1 Zu der Miete werden die im Mietartikel beschrieben Hausnebenkosten umgelegt. Diese umfassen pauschale monatliche NK-Vorauszahlungen f\u00fcr:<br \/>\na) Kosten anteilig der Stra\u00dfenreinigung<br \/>\nb) Kosten anteilig der Schornsteinreinigung<br \/>\nc) Kosten anteilig der Sach- und Haftpflichtversicherungen<br \/>\nd) Kosten anteilig Grundsteuer<br \/>\nDie Mietobjektnebenkosten sind zahlbar in monatlichen Abschl\u00e4gen wie im Mietartikel beschrieben, zzgl. Mwst.<br \/>\n3.2 Die Hausnebenkosten werden vermieterseitig alle 12 Monate gepr\u00fcft und ggf. nach dem aktuellen Kostenbescheiden\/Aufwand angepasst.<br \/>\n3.3 Die Energieverbrauchskosten f\u00fcr Strom, Heizung, Wasser, Abwasser und Telefon sowie M\u00fcllbeseitigung (Sackabfuhr), Reinigung der Miet- und Nutzfl\u00e4chen hat der Mieter selber nach Verbrauch zu tragen.<br \/>\n3.4 Der Briefkasten wird dem Mieter gestellt. Je Mieter ein Briefkasten.<br \/>\nAuf Antrag kein ein oder mehere weiere Briefk\u00e4sten zugemietet werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 4 Energieverbrauchskosten<br \/>\n<\/b>Die Energieverbrauchskosten sind im vereinbarten Turnus, mindestens einmal<br \/>\nj\u00e4hrlich zwischen dem Energieversorger mit dem Mieter abzurechnen.<br \/>\nSie werden nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie z.B. der Heizkostenverordnung und ansonsten soweit gemessen nach Verbrauch, hilfsweise nach dem Verh\u00e4ltnis der Nutzfl\u00e4chen umgelegt, soweit nachstehend oder nichts anderes vereinbart ist. Der Vermieter ist berechtigt, den Umlagema\u00dfstab nach dem Ende einer Abrechnungsperiode mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft durch Erkl\u00e4rungen in Textform zu \u00e4ndern, wenn sachliche Gr\u00fcnde f\u00fcr eine solche \u00c4nderung vorliegen, der ge\u00e4nderte Umlageschl\u00fcssel billigem Ermessen entspricht, zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen und der neue Abrechnungsma\u00dfstab f\u00fcr den Mieter nicht unzumutbar ist.<br \/>\nDie Heizkosten werden \u00fcber Ista-Z\u00e4hler erstellt und abgerechnet.<br \/>\nDie monatlichen Abschl\u00e4ge f\u00fcr Heizung richten sich nach dem tats\u00e4chlichem Verbrauch und werden nach der ersten Jahresabrechnung durch Ista angepasst f\u00fcr das Folgejahr.<br \/>\n4.1 Sollten sich die in \u00a7 3 Abs. 2 genannten Nebenkosten der H\u00f6he nach ver\u00e4ndern, so k\u00f6nnen die Vorauszahlungen auf der Grundlage der letzten Haus-Nebenkostenabrechnung mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft durch Erkl\u00e4rung in Textform den neuen Verh\u00e4ltnissen angepasst werden. Die ge\u00e4nderten Vorauszahlungen sind zur Zahlung f\u00e4llig vom 1. des auf den Zugang der Erkl\u00e4rung folgenden Monats an. Erweist sich die Vorauszahlung als zu hoch, wird sie vermieterseitig angemessen herabgesetzt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 5 Zahlung der Miete\/ Mietsicherheit<br \/>\n<\/b>Die monatliche Gesamtmiete ist im Voraus, sp\u00e4testens bis zum 3. Werktage<br \/>\ndes Monats, an den Vermieter auf das Konto:<br \/>\n<strong>Peter Langwost <\/strong><br \/>\n<strong>Iban:\u00a0\u00a0 DE61251900016125389804\u00a0 bei der Hannoverschen Volksbank<\/strong><br \/>\n<strong> Swift\/Bic:\u00a0 VOHADE2HXXX<\/strong>\u00a0\u00a0 einzuzahlen.<br \/>\nF\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern<br \/>\nauf die Ankunft des Geldes an.<br \/>\n5.1 Die Mietsicherheit in vor Einzug in H\u00f6he von 3\u00a0 Monatsmieten zu zahlen.<br \/>\nDer Vermieter sichert zu, das diese Mietsicherheit auf ein sep. Sparkonto \u00a0 eingezahlt\/verzinst wird. Der Vermieter hat das Recht daraus s\u00e4umige<br \/>\nMietforderungen oder Forderung der R\u00fcckbauma\u00dfnahmen zu beziehen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 6 \u00dcbernahme der Mietr\u00e4ume<br \/>\n<\/b>Soweit nachstehend oder in \u00a7 24 dieses Vertrages nichts anderes geregelt ist, hat der Vermieter das Mietobjekt renoviert und wie besichtigt und dem Vertragszweck entsprechenden Zustand dem Mieter \u00fcberlassen.<br \/>\nAuf etwaige Sch\u00e4den wurde der Mieter hingewiesen.<br \/>\n6.1 Zum Mietende ist das Objekt vom Mieter renorviert zur\u00fcck zugeben.<br \/>\n6.2 Der Mieter hat bei Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses etwaige zu seinem Betrieb des Unternehmens notwendige beh\u00f6rdliche Genehmigungen oder Konzessionen auf eigene Kosten zu beschaffen. Geb\u00e4udebezogene \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der Zustimmung des Vermieters. Werden nach Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses f\u00fcr den Betrieb des Mieters beh\u00f6rdliche Auflagen gemacht oder zus\u00e4tzliche Einrichtungen gefordert, so ist der Mieter verpflichtet, auf eigene Kosten diese Auflagen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 7 Benutzung der Mietr\u00e4ume, Untervermietung<br \/>\n<\/b>Der Mieter darf das Mietobjekt nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken wie im Artikel beschrieben benutzen. Will er es zu anderen Zwecken benutzen, so bedarf es der Erlaubnis des Vermieters, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietr\u00e4ume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Reinigung der Mietsache sowie im Rahmen der technischen Gegebenheiten f\u00fcr ausreichende L\u00fcftung und Heizung der ihm \u00fcberlassenen R\u00e4ume zu sorgen.<br \/>\n7.1 Die gemeinsame Heizungsanlage, sowie Elektroz\u00e4hler und Sicherungen sowie Warmwasserdurchlauferhitzer f\u00fcr das gesamte Geb\u00e4ude und somit den oberen<br \/>\nMietfl\u00e4chen befinden sich im Kellergeschoss mit Zugang \u00fcber dem Ergeschoss. Der Mieter hat im Notfall Zugang zu diesen Versorgungsstellen freizulassen.<br \/>\n7.2 Untervermietung oder sonstige Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte darf nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen. Die Einwilligung kann nur aus wichtigem Grund, der unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen ist, verweigert oder widerrufen werden. Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter unverz\u00fcglich das Untermietverh\u00e4ltnis k\u00fcndigt.<br \/>\n7.3 Gas- und Elektroger\u00e4te d\u00fcrfen nur im Rahmen des bestehenden Netzes und der vertragsgerechten Nutzung angeschlossen werden. Weitere Ger\u00e4te d\u00fcrfen nur mit Einwilligung des Vermieters angeschlossen werden. Die Einwilligung kann versagt werden, wenn das vorhandene Leitungsnetz eine zus\u00e4tzliche Belastung nicht aush\u00e4lt und der Mieter es ablehnt, die Kosten f\u00fcr eine entsprechende Verst\u00e4rkung des Netzes zu tragen. In diesem Falle hat der Mieter die Erweiterung\/Umbaukosten zu tragen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Au\u00dfenreklame<br \/>\n<\/b>Die Wandfl\u00e4chen an oder im Haus au\u00dferhalb der Mietr\u00e4ume sind nicht mitvermietet. Das Anbringen von Schildern, Aufschriften und Vorrichtungen zu Reklamezwecken sowie das Aufstellen von Schauk\u00e4sten und Warenautomaten ist nur in orts\u00fcblicher und angemessener Weise und nur f\u00fcr eigene Zwecke des Mieters nach vorheriger Genehmigung des Vermieters gestattet. Der Mieter hat hierf\u00fcr selber die baurechtliche Genehmigung auf eigene Kosten einzuholen.<br \/>\n8.1 Der Mieter haftet f\u00fcr alle schuldhaft verursachten Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit Anlagen dieser Art entstehen. Er ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses den fr\u00fcheren Zustand wiederherzustellen. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften \u00fcber die Au\u00dfenreklame hat der Mieter zu beachten und etwaige notwendige Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einzuholen. Alle die Au\u00dfenreklame betreffenden anfallenden \u00f6ffentlichen Abgaben tr\u00e4gt der Mieter.<\/p>\n<p><b>\u00a0\u00a79 Stellplatz<br \/>\n<\/b>Die Stellpl\u00e4tze d\u00fcrfen nur in der Anzahl und zu den vertraglich bestimmten Zwecken benutzt werden. Wird im Vertrag hier\u00fcber nichts N\u00e4heres ausgesagt, dient der Stellplatz grunds\u00e4tzlich zur Einstellung eines Kraftfahrzeuges.<\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Instandhaltung der Mietr\u00e4ume\/Sch\u00f6nheitsreparaturen<br \/>\n<\/b>Der Mieter verpflichtet sich, die Mietr\u00e4ume samt Zubeh\u00f6r und Inventar in gepflegtem und funktionsf\u00e4higem Zustand zu erhalten. Bei der Kalkulation des Mietzinses ist ber\u00fccksichtigt, dass abweichend von der gesetzlichen Regelung der Mieter die Kosten f\u00fcr Instandsetzungs- und Instandhaltungsma\u00dfnahmen sowie die Ausf\u00fchrung der Sch\u00f6nheitsreparaturen im nachstehend beschriebenen Umfang \u00fcbernimmt.<br \/>\n10.1 Der Mieter tr\u00e4gt die Kosten s\u00e4mtlicher Instandhaltungen und Instandsetzungen des Mietobjektes, soweit diese durch den Mietgebrauch veranlasst oder seinem Risikobereich zuzuordnen sind im Rahmen der Kostengrenze des nachfolgenden Satzes:<br \/>\nbis zu einer Obergrenze von 10% der Jahresgrundmiete (netto) pro Jahr.<br \/>\n10.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Sch\u00f6nheitsreparaturen alle 5 Jahre fachgerecht auszuf\u00fchren. Die Sch\u00f6nheitsreparaturen umfassen s\u00e4mtliche Anstriche innerhalb der Mietr\u00e4ume, insbesondere das Anstreichen, Pflegen oder Tapezieren der W\u00e4nde und Decken, reinigen Fenster und Fensterrahmen, Einstellen der T\u00fcren, reinigen \/ streichen der Heizungsk\u00f6rper, Versorgungsleitungen sowie s\u00e4mtliche anderen anstehenden Reparaturen.<br \/>\n10.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Sch\u00e4den am oder im Haus oder in den Mietr\u00e4umen unverz\u00fcglich anzuzeigen. Der Mieter haftet f\u00fcr jeden durch die vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Unterlassung einer rechtzeitigen Anzeige entstehenden weiteren Schaden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Ver\u00e4nderungen an und in der Mietsache durch den Mieter<br \/>\n<\/b>Ver\u00e4nderungen an und in der Mietsache, insbesondere Um- und Einbauten,<br \/>\nInstallationen und dergl. d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Einwilligung des<br \/>\nVermieters vorgenommen werden, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, die Um- oder Einbauten ganz oder teilweise im Falle eines Auszuges zu entfernen und den fr\u00fcheren Zustand wiederherzustellen, ohne dass es eines Vorbehalts des Vermieters bei der Einwilligung bedarf.<br \/>\n11.1 Einrichtungen, mit denen der Mieter die R\u00e4ume versehen hat, kann er wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass die Sachen in den R\u00e4umen zur\u00fcckgelassen werden sofern die R\u00fcckbausicherheitsleitung nicht ausreichend ist.<\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Aufrechnung mit Gegenforderungen, Zur\u00fcckbehaltungsrecht, Haftung des Vermieters<br \/>\n<\/b>Die verschuldensunabh\u00e4ngige Schadensersatzverpflichtung des Vermieters f\u00fcr<br \/>\nM\u00e4ngel der Mietsache, die bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhanden waren, wird ausgeschlossen; \u00a7 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.<\/p>\n<p><b>\u00a7 13 Betreten der Mietr\u00e4ume durch den Vermieter<br \/>\n<\/b>Ist das Mietverh\u00e4ltnis gek\u00fcndigt, oder will der Vermieter das Grundst\u00fcck\/Geb\u00e4ude<br \/>\neinem Interessenten zeigen, so d\u00fcrfen er oder ein von ihm Beauftragter die Mietr\u00e4ume zusammen mit dem Kauf- oder Mietinteressenten nach rechtzeitiger vorheriger Absprache an Werktagen von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr in angemessenem Umfang betreten. Der Mieter hat zur Wahrung der Vertraulichkeit der Daten seiner Kunden das Recht die Begehenden zu begleiten. Zur Abwendung drohender Gefahren kann den Vermieter, von der Pflicht zur Vorank\u00fcndigung, entbinden. Der Mieter soll daf\u00fcr sorgen, dass die R\u00e4ume auch w\u00e4hrend seiner Abwesenheit betreten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 14 Beendigung der Mietzeit<br \/>\n<\/b>Der Mieter hat bei seinem Auszug die R\u00e4ume im vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand mit s\u00e4mtlichen Schl\u00fcsseln zur\u00fcck zugeben.<br \/>\n14.1 Endet das Mietverh\u00e4ltnis durch fristlose K\u00fcndigung des Vermieters aus Gr\u00fcnden, der der Mieter verschuldet hat, so haftet der Mieter f\u00fcr den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die R\u00e4ume nach Auszug des Mieters aus Gr\u00fcnden, die vermieterseits nicht zu vertreten sind, nicht oder nur zu einem geringeren Mietzins vermietet werden k\u00f6nnen. Die Haftung dauert l\u00e4ngstens bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Mieter das Mietverh\u00e4ltnis h\u00e4tte rechtswirksam k\u00fcndigen k\u00f6nnen. Die Geltendmachung eines weiteren, vom Mieter verschuldeten Schaden, bleibt dem Vermieter vorbehalten.<\/p>\n<p><b>\u00a7 15 \u00c4nderung des Vertrages<br \/>\n<\/b>Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages sollen schriftlich<br \/>\nvereinbart werden. Bei Mietvertr\u00e4gen, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen sind, sind beide Vertragsparteien verpflichtet, Nebenabreden, \u00c4nderungen und<br \/>\nErg\u00e4nzungen dieses Vertrages in einer einheitlichen Urkunde, die von allen<br \/>\nVertragsparteien zu unterzeichnen ist, niederzulegen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 16 Hausgemeinschaftsordnung, Hausreinigungsordnung und Winterdienst<br \/>\n<\/b>Leicht entz\u00fcndliche Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen im gesamten Mietobjekt nicht gelagert werden.<br \/>\nDie Aussent\u00fcren sind stets zu verschlie\u00dfen. Ab 20 Uhr abzuschliessen.<br \/>\nDie Dachfenster in den Bodenabteilen m\u00fcssen bei Sturm, Regen oder Schnee<br \/>\ngeschlossen bleiben.<br \/>\nJeder unn\u00fctze Verbrauch von Wasser oder Strom in gemeinschaftlich genutzte Geb\u00e4udeteilen ist zu vermeiden.<br \/>\nIm Hausflur d\u00fcrfen Gegenst\u00e4nde nicht abgestellt werden.<br \/>\nJede Ruhest\u00f6rung im Hause ist untersagt. Tontr\u00e4ger d\u00fcrfen nur in<br \/>\nZimmerlautst\u00e4rke betrieben werden.<br \/>\nDie ortsrechtlichen Vorschriften \u00fcber die Abfallentsorgung sind zu beachten.<br \/>\nDie regelm\u00e4ssige B\u00fcro-, Flur-, Treppen- und Toiletten-Innenreinigung und der Winterdienst erfolgt durch den Mieter oder vom Mieter beauftragten Dienstleister.<\/p>\n<p><b>\u00a7 17 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen<br \/>\n<\/b>Durch die etwaige Ung\u00fcltigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Garbsen, 08\/2015 g\u00fcltig bis \u00c4nderung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nettomiete kalt, pro Monat nach Mietzeitdauer\/nach Auswahl, incl. Fluaranteil, WC-Anteil, Teek\u00fcchen-Anteil, Lagerraum nach Wahl, zzgl. 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